Gemeinsam Zukunft anpacken.

Wir übernehmen unter­nehmer­ische Verantwortung für den Erhalt einer lebens­werten Zukunft! Als regionaler Energie­dienst­leister ist es unsere Pflicht den Erhalt der Lebens­grundlage zukünftiger Generationen zu sichern. Das verstehen wir als Kern unseres täglichen Handelns.

Was uns antreibt

Ökonomie, Ökologie und Soziales. Das sind die drei Säulen, auf denen unser unternehmerisches Handeln basiert. Diese drei Bereiche zusammengenommen ergeben unser Leitbild als regionaler Energiedienstleister, der gemeinsam mit seinen Kunden, Mitarbeitern und der regional ansässigen Wirtschaft die Zukunft anpackt und für die Energiewende vor Ort sorgt.

Zusätzlich wollen wir unsere Kunden bei der Klimaneutralität unterstützen und begleiten, ein verlässlicher Partner für unsere Anspruchsgruppen sein, einen Mehrwert für die Gesellschaft schaffen, Bildung und Innovation fördern: in unserer Region und an unseren Standorten.

Gerade in der aktuellen Zeit merken wir immer mehr, dass die Energiewende vor unserer eigenen Haustür stattfinden muss, um langfristig eine persönliche Energieautarkie zu schaffen. Diese aktuelle Entwicklung unterstreicht einmal mehr unser Engagement für und in der Region.

Die mittel- und langfristigen Auswirkungen des Ukrainekriegs sind zurzeit weder geo-, energie- noch wirtschaftspolitisch absehbar. Bei aller Sorge über den Frieden in Europa und die Folgen für die weltweite Wirtschaft müssen wir den Krieg zum Anlass nehmen, die Abhängigkeit von fossiler Energie und von einzelnen Exportländern weiter zu verringern. Dieser schreckliche Krieg verdeutlicht die Notwendigkeit eines beschleunigten Auf- und Ausbau von mehr regenerativen und somit unabhängigeren Energiequellen. Wir werden alle Kräfte einsetzen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben.

Unser Selbstverständnis gliedert sich in drei Bereiche:

Aktuelle Themen

Wie kann man Energie sparen, nachhaltig leben und arbeiten? In unserem Bereich „Aktuelle Themen“ finden Sie viele Tipps und Antworten. In unserem Blog geben wir Ihnen regelmäßig Anregungen für ein nachhaltiges Leben.

Hier finden Sie viele Energiespartipps und Wissenswertes rund um Klimaschutz und Energiewende. Natürlich halten wir Sie auch zu EWR Herzstrom Wind und weiteren Produkten auf dem Laufenden.

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Blackout-Szenarien und Versorgungssicherheit

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Meinungen

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Stephan Wilhelm
EWR_Stephan_Wilhelm

Stephan Wilhelm
Vorstandssprecher EWR AG

„In der Alarmstufe sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, beispielsweise die Umschaltung auf alternative Energieträger oder die Einsparung von Energie. Es kommt zu keinen von der Bundesnetzagentur angeordneten Abschaltungen oder vergleichbaren Markteingriffen“.“
Dieter Lagois
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Dieter Lagois
Vorstandsmitglied EWR AG

„Wir unterstützen die von der Bundesregierung angestoßene Initiative zum Energiesparen und stellen umfangreiche Informationen und Beratungsangebote zu den Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung bereit.“
Dirk Stüdemann
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Dirk Stüdemann
Vorstandsmitglied EWR AG

„Wir haben als Netzbetreiber Mechanismen, die in einer solchen Situation greifen. In jedem Fall sind Haushaltskunden, grundlegende soziale Dienste, wie beispielsweise Krankenhäuser, durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt."
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Energiesparer-Blog

Tipps rund um‘s Energie sparen findest Du in unserem Blog.

#einfachJETZT anpacken

Gemeinsam Zukunft anpacken. Das beschreibt ein Crowdfunding am besten.

Mit der EWR-Crowd könnt Ihr Herzensprojekte schnell und unkompliziert öffentlich bewerben, um für eine gemeinschaftliche Finanzierung möglichst viele Unterstützer zu gewinnen – zum Beispiel für einen Satz neuer Trikots, neue Instrumente, ein Sommercamp oder die Renovierung des Vereinsheims. Zusätzlich unterstützt EWR die Projekte mit einem monatlichen Fördertopf von 1.000 Euro sowie einem weiteren Spendentopf zum Start der EWR-Crowd.

Wenn Ihr bereits ein Projekt geplant habt, für das Ihr noch finanzielle Unterstützung benötig, wendet Euch einfach an crowdfunding@ewr.de – wir unterstützen Euch gemeinsam mit unserem Partner fairplaid bei den nächsten Schritten. Mehr Infos zur EWR-Crowd findet Ihr demnächst hier!

Genau an diesem Aspekt des gemeinsam anpackens möchten wir mit unserer neuen Crowdfunding-Plattform, der EWR-Crowd, anknüpfen und Vereinen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen im EWR-Gebiet die Chance bieten, Interesse für ihr Projekt zu wecken, es mit Hilfe anderer zu finanzieren und sich eine langfristige Förder-Community aufzubauen.

Denn gerade jetzt heißt es, einander zu unterstützen, damit soziale Projekte nicht auf der Strecke bleiben. Wir können mehr erreichen, wenn wir #einfachJETZT gemeinsam die Zukunft anpacken.

#einfachJETZT erklärt

#einfachJETZT: EWR AG erklärt Gaspreisbremse

Die Expertenkommission der Bundesregierung hat Vorschläge für eine Gaspreisbremse ab März 2023 vorgelegt. Diese Vorschläge sehen eine Preisdeckelung von 12 Cent pro Kilowattstunde für einen Basisverbrauch von 80 % vor.

Die Gaspreisbremse ist vom Gesetzgeber noch nicht final verabschiedet, die Details der Umsetzung stehen also noch nicht genau fest.

#einfachJETZT: EWR AG erklärt Strompreisbremse

Die Expertenkommission hat ähnlich zur Gaspreisbremse auch Empfehlungen zur Umsetzung einer Strompreisbremse ab Januar 2023 abgegeben. Alle Stromkunden sollen für 80 % Ihres Verbrauchs nur noch maximal 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.

Energieautarkie – EWR AG & SLEE medical GmbH

Wie die persönliche Energiewende möglich werden kann – in diesem Fall für Gewerbekunden – haben wir gemeinsam mit dem Geschäftsführer der SLEE mecial GmbH erörtert.

Versorgungssicherheit in Krisenzeiten

Notfallplan, Gasmangellage und ein möglicher Zusammenbruch des Stromnetzes. In unserem aktuellen Video erklärt Sandra Wimmer, Geschäftsführerin der EWR Netz GmbH, was es mit den verschiedene Begrifflichkeiten auf sich hat und wie es um das Netz der EWR gestellt ist.

Energieverbrauch von PC & TV optimieren

Mit unseren Energiespartipps seid ihr immer auf dem neusten Stand und könnt selbst einiges dazu beitragen, um den Gasverbrauch zu reduzieren, nachhaltiger und ressourcenschonender zu leben. In diesem Video erklären wir euch, wie ihr den Stromverbrauch von PC & TV optimieren könnt und Geld sparen könnt.

Energieeffizient kühlen und gefrieren

Mit unseren Energiespartipps seid ihr immer auf dem neusten Stand und könnt selbst einiges dazu beitragen, um den Gasverbrauch zu reduzieren, nachhaltiger und ressourcenschonender zu leben. In diesem Video erklären wir euch, wie ihr energieeffizient Sachen im Kühlschrank kühlen und am besten einfrieren solltet.

Heizung entlüften

Mit unseren Energiespartipps seid ihr immer auf dem neusten Stand und könnt selbst einiges dazu beitragen, um den Gasverbrauch zu reduzieren, nachhaltiger zu leben und ressourcenschonender zu leben. In diesem Video erklären wir euch, wie ihr am besten eure Heizung entlüftet und was das bringt.

Wassertemperatur

Mit unseren Energiespartipps seid ihr immer auf dem neusten Stand und könnt selbst einiges dazu beitragen, um den Gasverbrauch zu reduzieren, nachhaltiger und ressourcenschonender zu leben. In diesem Video erklären wir euch, wie eine veränderte Wassertemperatur dazu beitragen kann, Geld zu sparen.

Strompreis

Du hast dich schon immer gefragt, wie sich der Strompreis überhaupt zusammensetzt? Wie hoch ist die Steuerlast und wie viel kann dein Energiedienstleister eigentlich am Preis beeinflussen? Hier werden deine Fragen im Bezug auf die Zusammensetzung der Strompreise erklärt.

Elektromobilität

Geringe Reichweite? Lange Ladezeiten? Eigentlich total uncool so ein Elektroauto. In diesem kurzen Erklärfilm räumen wir mit Mythen rund um Elektroautos auf.

Photovoltaik

Wie funktioniert eigentlich Photovoltaik und was passiert, wenn die Sonne nicht scheint? Photovoltaik ist als ein wichtiger Treiber der erneuerbaren Energien nicht wegzudenken. In diesem Video wollen wir euch die Funktionsweise sowie Energiespeicherung einer Photovoltaik-Anlage näher bringen.

FAQ

Häufige Fragen.

Trotz der Tatsache, dass Haushalte und soziale Einrichtungen zu den besonders geschützten Kunden gehören, hätte ein Embargo für Energielieferungen aus Russland massive negative Auswirkungen beispielsweise auf die Energiepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher. Es ist verständlich, dass angesichts des Ukraine-Krieges drastische Forderungen aufgestellt werden. Bei einer drastischen Maßnahme wie einem vollständigen Embargo muss aber abgewogen werden, ob sie nicht zu untragbaren Verwerfungen führt und damit letztlich Putin in die Hände spielt.

Stand heute lassen sich rund 50% des russischen Erdgases innerhalb eines Jahres einsparen oder substituieren. Das entspricht etwa 20% des Jahresgasbedarfs in Deutschland. Im Wissen, das ein Embargo nur mit erheblichen Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft einhergeht, arbeitet die Energiewirtschaft mit Hochdruck daran, mittel- bis langfristig unabhängig von fossilen Rohstoffen und damit auch von russischen Importen zu werden. Der BDEW hat eine Analyse zu dieser Frage vorgelegt. Die BDEW-Analyse steht hier zum Download bereit.

Für die Bürgerinnen und Bürger, das Gewerbe und die Industrie ist Energie bereits im letzten Jahr deutlich teurer geworden. Das lag vor allem daran, dass bedingt durch einen konjunkturellen Aufschwung, die weltweite Nachfrage nach Energie kurzfristig stark angestiegen ist. Diese extreme Marktsituation wird durch den Ukrainekrieg sowie die damit einhergehende Sorge einer Verknappung des Energieangebots nochmals verschärft. Eine Entwicklung, die es so in den letzten 50 Jahren in Deutschland nicht gab. Im europäischen Durchschnitt stieg der Erdgasgroßhandelspreis innerhalb eines Jahres um über 500 Prozent.

EWR bietet Beratung zum Thema Heizung oder Förderprogramme an. Im Gespräch können Tarife und Einsparmöglichkeiten besprochen werden. Dafür gibt es bei EWR das Team der Energieberatung, die besonders jetzt für unsere Kundinnen und Kunden da sind. Die Experten sind unter Telefon 06241 848-600 oder energieberatung@ewr.de zu erreichen. Auf unserer Homepage gibt es weitere Infos und Tipps.

EWR wird alle Kräfte einsetzen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben. Gleichzeitig ist auch wichtig zu betonen, dass im Falle einer Beruhigung der Beschaffungsmärkte sinkende Energiekosten auch über Preissenkungen an unsere Kunden weitergegeben werden. Zudem unterstützen wir unsere Kunden und Kommunen über Beratungsangebote und nachhaltige Energiekonzepte dabei ihre Energiekosten zu senken und klimafreundliche Energiequellen zu nutzen.

Die deutschen Gasspeicher sind zum Winterende auf einem vergleichbaren Füllstand wie in den Vorjahren. Tagesaktuelle Daten zu den Gasspeicherfüllständen in Europa finden Sie hier: https://agsi.gie.eu/

Die Energiewirtschaft unterstützt die Bundesregierung in dem Bemühen, den Beitrag von Gasspeichern zur Versorgungssicherheit krisenfest zu machen. Unabdingbares Ziel ist, mit ausreichend gefüllten Gasspeichern in den nächsten Winter zu gehen, dies auch nachhaltig sicherzustellen und dabei Verbraucher nicht mit unnötig hohen Kosten zu belasten.

Die Versorgungssicherheit ist aktuell nicht gefährdet, jedoch wurden wir durch den Gesetzgeber aufgefordert, uns durch Gespräche und Informationen mit und für Industrie- und Gewerbekunden auf eine momentan unwahrscheinlich eintretende Engpass-Situation vorzubereiten.

Wir haben in Europa Sicherungsmechanismen, die in einer Engpasssituation greifen. In jedem Fall sind Haushaltkunden, grundlegende soziale Dienste, wie beispielsweise Krankenhäuser, und Fernwärmenetze, die Haushaltskunden mit Wärme versorgen durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt. Industrie- und Gewerbekunden sind keine geschützten Kunden und müssten im Ernstfall von der Versorgung getrennt werden. Dies würde allerdings nicht ohne eine Ankündigung erfolgen, so dass keine plötzliche Versorgungsunterbrechung zu befürchten ist. Für unser Gasverteilnetz halten wir außerdem entsprechende Notfallpläne zur Gasmangellage vor, die regelmäßig mit vorgelagerten Gas-Fernleitungsnetzbetreiber abgestimmt werden. Hierzu gehören insbesondere regelmäßige Kommunikationsübungen.

Russland liefert mehr als 50 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases. Sollten Lieferungen aus Russland kurzfristig ausfallen, würden die genannten Sicherungsmechanismen aktiviert werden müssen. Wie sich die Forderung, dass Russland nur noch Rubel als Bezahlung für sämtliche Rohstoffexporte annimmt, auswirkt, ist derzeit noch unklar. Binnen kürzester Frist muss die Zentralbank die Modalitäten ausarbeiten, mit denen westliche Importeure Gas künftig am innerrussischen Devisenmarkt bezahlen müssen.

Die Energiewirtschaft arbeitet mit Hochdruck an einer Diversifizierung der Bezugsquellen für Gas, um unabhängiger von Energieimporten aus Russland zu werden. In gewissem Umfang können LNG-Importe hierzu einen Beitrag leisten. Die derzeit größten LNG-Anbieter sind Katar, Australien und auch die USA. Insbesondere dort sind viele Produzenten in der Lage, ihre Angebotsmenge kurzfristig auszuweiten, um auf eine erhöhte Nachfrage aus Europa zu reagieren.

Mittel- bis Langfristig müssen wir aber – auch aus klimapolitischer Sicht – vollständig unabhängig von fossilen Rohstoffen werden. Wir brauchen deshalb einen massiven Ausbau Erneuerbarer Energien und einen schnellen Hochlauf von Wasserstoff. Zudem müssen Hemmnisse bei der Genehmigung und Realisierung von Erneuerbare-Energien-Projekten nun endlich der Vergangenheit angehören.

Wichtig ist, dass die Bundesregierung die richtigen Rahmenbedingungen schafft, um den Ausbau der Erneuerbaren voranzutreiben. Wir brauchen mehr Flächen für Windräder und Photovoltaik-Anlagen sowie schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Auch der Netzausbau und -umbau muss durch einen investitionsfreundlichen Regulierungsrahmen beschleunigt werden, damit der Strom aus Erneuerbaren sicher vom Ort der Erzeugung zu den Verbrauchern gelangt.

Wir beschaffen Strom und Gas am Großhandelsmarkt. Eine prozentuale Aufteilung der Herkunftsländer ist nicht möglich. Klar ist allerdings, dass Deutschland als Energie-Import-Land aktuell über 50 Prozent des Gasbedarfs aus Russland bezieht.

Sicher ist: In den kommenden Monaten wird jeder Gas- und Fernwärmekunde eine warme Wohnung haben. Wir haben in Europa Sicherungsmechanismen, die in einer Engpasssituation greifen. In jedem Fall sind Haushaltkunden und Einrichtungen, wie beispielsweise Krankenhäuser, durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt. Auch würden im Falle eines Engpasses vertraglich geregelte Abschaltvereinbarungen mit der Industrie oder der Wechsel auf andere Energieträger die Nachfrage nach Erdgas drosseln. Die Energiewirtschaft steht in engem Austausch mit der Bundesregierung bzw. vor allem mit dem BMWK und der Bundesnetzagentur. Sie beobachtet die aktuelle Lage genau und bewertet sie regelmäßig entlang der bestehenden Vorsorgepläne.

Die Gasversorgung ist ein wichtiger Baustein der Versorgungssicherheit. Die Energiewirtschaft nimmt ihre hohe Verantwortung wahr und bereitet sich auf Krisensituationen gewissenhaft vor. Klar ist: Geschützten Kunden, wie etwa private Haushalte, werden so lange wie es geht, beliefert. Aber wir brauchen Kriterien für ungeschützte Kunden, etwa in der Industrie. Es ist daher wichtig, dass bereits jetzt im Vorfeld alle notwendigen Maßnahmen diskutiert und ergriffen werden, um mögliche Folgen für die Wirtschaft abzumildern.

Europa kann auf einen breiten Liefermix bauen: Gas kommt gewissermaßen aus allen Himmelsrichtungen nach Europa und somit auch nach Deutschland. Direkte Lieferländer sind neben Russland beispielsweise Norwegen und die Niederlande. Hinzu kommt die sehr gute Gasspeicher-Infrastruktur insbesondere in Deutschland sowie das europäische Gas-Verbundnetz, das den innereuropäischen Gas-Austausch ermöglicht und in den vergangenen Jahren stetig weiter ausgebaut worden ist.

Aktuell kommt auch verstärkt Flüssigerdgas via Großtanker aus den USA nach Europa und die USA haben eine Erhöhung der langfristigen Lieferungen zugesagt. Die derzeit größten LNG-Anbieter sind Katar, Australien und auch die USA. Insbesondere dort sind viele Produzenten in der Lage, ihre Angebotsmenge kurzfristig auszuweiten, um auf eine erhöhte Nachfrage zu reagieren.

Mittelfristig werden der massive Ausbau Erneuerbarer Energien, eine diversere Lieferstruktur für alle Energieimporte und der Hochlauf von Wasserstoff entscheidend für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Deutschland sein. Dabei müssen wir unabhängig von fossilen Energieträgern werden. Insbesondere für die Erneuerbaren Energien muss nun endlich klar sein, dass beispielsweise Hemmnisse bei der Genehmigung und Realisierung der Projekte der Vergangenheit angehören müssen.

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Russland hat seit Mitte Juni seine Gasimportmengen nach Deutschland in unberechenbarer Weise reduziert, damit eine künstliche Energieknappheit geschaffen und die Preise in die Höhe getrieben. Dieser externe Schock trifft Deutschland, das bislang stark von günstigem Gas aus Russland abhängig war, besonders. Gas ist mithin ein knappes und teures Gut. Viele Gaslieferungen aus Russland, die bisher vertraglich zugesichert waren, fallen weg.

Die betroffenen Gasimporteure müssen diese Mengen nun ersetzen bzw. neu einkaufen, um ihren Lieferpflichten gegenüber Energieversorgungsunternehmen (etwa Stadtwerken) nachzukommen – allerdings zu wesentlich höheren Kosten.

Zunehmend fehlen den betroffenen Gasimporten dazu die Mittel, weil sie aufgrund von vertraglichen Regeln die höheren Preise zum jetzigen Zeitpunkt nicht an ihre Kunden weitergeben können.

Hierdurch entstehen einigen Gasimporteuren erhebliche Verluste, die sie nur zeitlich begrenzt decken können.
Wenn die Verluste zu groß sind, droht die Insolvenz dieser Unternehmen und damit der Zusammenbruch der Gasversorgung von privaten und gewerblichen Verbrauchern insgesamt. Gehen mehrere Importeure pleite, können viele Energieversorger kein Gas mehr beziehen und ihre eigenen Verträge nicht oder nicht mehr vollständig erfüllen. Die Lieferausfälle könnten also sowohl weitere Insolvenzen nach sich ziehen als auch die Gasversorgung erheblich stören oder unterbrechen. Genau das gilt es staatlicherseits zu vermeiden.

Um die Versorgungssicherheit im kommenden Herbst und Winter zu gewährleisten, müssen alle Marktmechanismen des Gasmarkts sowie die Lieferketten so lange wie möglich aufrechterhalten werden, um Insolvenzen von Gashändlern und Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft zu verhindern. Das ist das übergreifende Ziel der Rechtsverordnung zur Konkretisierung des § 26 EnSiG.

Zu diesem Zweck schafft die Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Gasimporteure ab Oktober 2022 für die zusätzlichen Kosten zur Beschaffung von Ersatzgas einen finanziellen Ausgleich erhalten können, und das für einen begrenzten Zeitraum. Bis Ende September müssen die Unternehmen die höheren Kosten jedoch alleine tragen.

Um den Ausgleich zu finanzieren, wird ein Großteil der Zusatzkosten für das Ersatzgas von Oktober an über die „saldierte Preisanpassung“, also eine Art Umlage, auf möglichst viele Schultern verteilt – zunächst auf die der Energieversorger, die frei sind, diese Kosten dann an die privaten und gewerblichen Endverbraucherinnen und-verbraucher weiterzugeben. Die dafür nötige Rechtsverordnung ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Der Mechanismus ist zeitlich bis zum 1. April 2024 befristet.

Ja, weitere Entlastungen sind notwendig. Die Bundesregierung hat angesichts der hohen Preise bereits zwei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Jetzt werden weitere, zielgenaue Entlastungen folgen. Dabei ist es besonders wichtig, jene zu unterstützen, die wenig Geld haben und daher besonders unter den Preissteigerungen leiden. Zu den bislang vereinbarten, neuen Entlastungen gehört eine Reform des Wohngeldes und eine Einführung des Bürgergelds. Außerdem sollen die Kündigungsschutzregeln für Mietwohnungen und Energieverträge überprüft werden, so dass überforderten Mietern der Mietvertrag oder Energiekunden der Liefervertrag nicht gekündigt wird. Diese werden jetzt von den zuständigen Ressorts umgesetzt.

Die Bundesregierung hat sich am 22.7.2022 darauf verständigt, den Schutzschirm für Unternehmen, die wegen der hohen Energiepreise in Schwierigkeiten geraten sind, im Einklang mit dem EU-Beihilferecht zu verlängern. Dazu zählen die Kreditlinien der KfW; die Bürgschaftsprogramme, die Zuschüsse für besonders energieintensive Unternehmen sowie staatliche Eigenkapitalhilfen für systemrelevante Unternehmen. Diese Arbeiten an der Verlängerung des Schutzschirms laufen aktuell.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die befristete Umlage ergeben sich aus der gegenwärtigen „erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen nach Deutschland“. Seit dem 14.06.2022 hat Russland die Liefermengen durch die Pipeline Nord Stream 1 zunächst auf rund 40% reduziert. Nach Abschluss der Wartungsarbeiten am 21.07.2022 wurde erst weiter auf niedrigem Niveau von 40% Gas geliefert, dann wurde das Niveau auf 20 % gesenkt. Für keine der Lieferreduktionen gibt es einen technischen Grund.

Vorab: Normalerweise reichen Unternehmen, die für die Beschaffung mehr Geld ausgeben müssen, die höheren Kosten in der Lieferkette bis hin zu Endkunden weiter. Produkte und Leistungen werden also teurer. Das gilt auch in der Energieversorgung: Wird Gas am Weltmarkt teurer, steigen irgendwann die Preise für die Verbraucherinnen und Verbraucher – in der Wirtschaft und in privaten Haushalten.

Im Gasmarkt können die Preise allerdings zum Teil erst deutlich später weitergegeben werden, weil Lieferverträge über längere Zeiträume gelten. So lange diese Verträge gelten, dürfen höhere Beschaffungskosten nicht weitergereicht werden. Steigen die Beschaffungspreise in besonders kurzer Zeit, entsteht eine große Finanzlücke, die die Unternehmen mit Langfristverträgen nicht dauerhaft selbst ausgleichen können. Dies kann wiederum zum Zusammenbruch von Energieunternehmen und infolge der Energieversorgung führen.

Das Energiesicherungsgesetz sieht daher zwei Mechanismen vor, um kurzfristige Preissteigerungen infolge kaum kalkulierbarer Entwicklungen schneller weiterreichen zu können. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind sehr eng, denn eine solche Preisanpassung außer der Reihe darf nur im Krisenfall möglich sein.

Der erste Mechanismus für die Preisanpassung ist in § 24 EnSiG geregelt, der zweite, die saldierter Preisanpassungsmechanismus (Umlage), in § 26 EnSiG.
Die Bundesregierung will mit der jetzt ausgearbeiteten Rechtsverordnung den Mechanismus des § 26 EnSiG aktivieren und nicht den des § 24 EnSiG.

Der Unterschied der saldierten Umlage (§ 26 EnSiG) zur Preisanpassung nach § 24 EnSiG ist folgender: Nach § 24 EnSiG erfolgt die Preisweitergabe individuell zwischen den beteiligten Lieferanten und ihren jeweiligen Kunden, während nach der saldierten Preisanpassung gemäß § 26 die höheren Preise auf alle Gaslieferanten weitergewälzt werden, die diese dann an die Kunden weitergeben können.

Der Nachteil einer Preisanpassung nach § 24 ist: Dann wären Gaskunden sehr unterschiedlich von Preisschocks betroffen: Kunden von Gaslieferanten, die bisher viel Gas aus Russland bezogen hatten (und daher nun große Mengen Gas aus anderen Quellen zu hohen Preisen beschaffen müssen), würden mit untragbaren Preissteigerungen konfrontiert werden. Kunden von Gaslieferanten, die weniger oder gar kein Gas aus Russland eingekauft hatten, wären von geringeren Preiserhöhungen betroffen. Diese eher zufällige, ungleiche Verteilung der Kosten aus den verminderten Gaslieferungen aus Russland würde zu sozial und wirtschaftlich problematischen Schieflagen und Wettbewerbsverzerrungen in der Wirtschaft führen.

Bei der nun beschlossenen Umlage nach § 26 EnSiG erfolgt ein Ausgleich der höheren Gasbeschaffungspreise über Gaslieferanten, die diese Kosten an ihre Kunden weitergeben können. Die Umlage ist für alle Gas-Lieferanten (gerechnet in Cent pro Kilowattstunde) gleich hoch. Die § 26 EnSiG-Umlage erlaubt damit eine faire Verteilung der Lasten auf viele Schultern.

Werden die Gasimport-Unternehmen auch zur Verantwortung gezogen oder müssen nur die Kunden die Lasten tragen?
Die Importeure werden auch zur Verantwortung gezogen und müssen bis zum 1. Oktober 2022 die Verluste aus der Ersatzbeschaffung zu 100% selbst tragen. Das war der Bundesregierung besonders wichtig, weil auch das zu einer fairen Verteilung gehört.

Erst für ausgefallene Lieferungen ab dem 1.10.2022 können sie die Differenz aus dem Bezugspreis für die ausgefallenen Liefermengen und den Kosten der ersatzbeschafften Mengen bis zu 90 Prozent erstattet bekommen.

Wonach richtet sich die Höhe der befristeten Gas-Umlage?
Die Höhe der Umlage hängt von der Zahl und Höhe der geltend gemachten finanziellen Ausgleichsansprüche ab. Das Volumen der Umlage wird zudem stark von der Marktpreisentwicklung sowie von der zu ersetzenden Menge abhängen. Erste überschlägige Berechnungen zeigen, dass die Umlage eine Höhe von etwa 1,5 bis 5 ct pro Kilowattstunde für einen Bemessungszeitraum von einem Jahr haben könnte. Dabei ist insbesondere eine gewisse Unsicherheit mit Blick auf die Mehrkosten der Ersatzbeschaffung bzw. die Entwicklung der Marktpreise berücksichtigt, wobei sich Preisdifferenzen am oberen Rand vermutlich auch nur in wenigen Monaten realisieren werden.

Die Umlagehöhe hängt auch davon ab, wie sich die Ersatzkäufe zeitlich verteilen, über welchen Bemessungszeitraum die Umlage angesetzt wird, und wie stark die Einsparungen ausfallen, die durch die Umlagehöhe und weitere Maßnahmen bewirkt werden.

Die Höhe der Umlage soll am 15. August 2022 auf der Homepage von THE veröffentlicht werden. Ihre Höhe wird immer wieder überprüft und richtet sich nach der Höhe der Ersatzbeschaffungskosten.

Ja, es gibt Grenzen. Antragsberechtigt für den Kostenausgleich sind nur Importeure von Erdgas nach Deutschland – nicht etwa alle Energieversorgungsunternehmen. Sie müssen von einem Ausfall von Gasimportverträgen und entsprechenden Mengen unmittelbar betroffen sein. Die Verträge müssen eine Lieferung in das deutsche Gasmarktgebiet vorsehen. Erfasst sind zudem nur Bestandsverträge, die vor dem 1. Mai 2022 abgeschlossen wurden. Die Regeln gelten auch nur zur Erfüllung von Lieferpflichten der Importeure, die am Tag des Inkrafttretens der Verordnung bestanden.

Die Gasimporteure müssen die entstandenen Mehrbeschaffungskosten von einem Wirtschaftsprüfer oder weiteren in der Verordnung genannten Prüfern testieren lassen und nur diese tatsächlichen Mehrbeschaffungskosten können von den Gasimporteuren geltend gemacht werden. Daneben hat die Bundesnetzagentur als unabhängige Behörde eine Überwachungsfunktion.

Die Umlage selbst ist für alle Gas-Lieferanten (gerechnet in Cent pro Kilowattstunde) gleich hoch. Sie fällt zusätzlich zu bereits bestehenden Preisbestandteilen an – diese Preisbestandsteile sind angesichts der hohen Gaspreise insgesamt in der Regel ebenfalls gestiegen.

Das ist kein leichter Schritt, aber die Umlage erlaubt damit eine gleichmäßigere Verteilung der Lasten. Die Alternative, die Mehrkosten der Ersatzbeschaffung nur auf die Kunden von Gasimporteuren, deren zugesagte Lieferungen aus Russland ausfallen, weiterzuwälzen, würde dagegen zu extremen Diskrepanzen führen und in der Wirtschaft zu Wettbewerbsverzerrungen: Ein Beispiel: So würde dann ein Glashersteller um ein vielfaches höhere Preise zahlen müssen, ein anderer wiederum nicht.

Der saldierte Preisanpassungsmechanismus ähnelt einer Umlage. Als erstes werden die Kosten der Ersatzbeschaffung für Gas ermittelt. Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe, legt diese auf die Bilanzkreisverantwortlichen (in der Regel Energieversorger) um. Die Energieversorger, etwa Stadtwerke, sind dann frei, diese Umlage letztlich an Gasendverbraucher weiterzugeben.

Die Umlage ist zeitlich befristet. Sie greift ab dem 01.10.2022, d.h. die Umlage soll zum 1.10. umgesetzt werden und zeitlich befristet gelten bis zum 30.09.2024
In diesem Zeitraum werden Erstattungsansprüche der Unternehmen berücksichtigt, die bis zum 01.04.2024 entstanden, geltend gemacht und geprüft worden sind.

Das heißt, der sogenannte Saldierungszeitraum ist der 01.10.2022 bis 01.04.2024 (s.o). Die Zeit vom 01.04.2024 bis 30.09.2022 dient der administrativen Abwicklung.
Da die Umlage erst ab dem 01.10.2022 greift, müssen die Gasimporteure bis dahin die Kosten und Verluste der Ersatzbeschaffung vollständig selbst tragen.

Das BMWK prüft diese Frage derzeit.

Derzeit sind Fernwärme-Kunden nicht erfasst. Die Frage wird derzeit geprüft.

Die Umlage gilt ab dem 1.10.2022. Sie wird aber nicht unmittelbar auf den Rechnungen sichtbar werden, sondern mit etwas Zeitverzug, denn es gibt aus Verbraucherschutzgründen Ankündigungsfristen im Energiewirtschaftsgesetz von 4-6 Wochen, die eingehalten werden müssen.
Daher wird die Umlage mit etwas Zeitverzug wahrscheinlich erstmals im November/Dezember auf den Rechnungen ausgewiesen werden.

Für euch da

Direkter Draht zu EWR.

Dominik Nagel

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Celine Janda

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